Akuthilfe für Studierende
Viele Studierende haben mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen. Sie müssen den Einstieg ins universitäre Leben schaffen, sich in einer neuen, fremden Umgebung zurechtfinden, einen Wohnplatz finden und das finanzielle Überleben sicherstellen. Denn nur etwa die Hälfte der StudentInnen aus sogenannten Entwicklungsländern kann auf eine - zumeist sehr geringe - finanzielle Unterstützung ihrer Familien zählen.
Das Sozialreferat bietet Unterstützung in Fragen der Lebens- und Sozialbetreuung, in schwierigen Einzelfällen, bei psychischen oder anderen persönlichen Problemen, eine gezielte Weitervermittlung an entsprechende Einrichtungen.
Bei finanziellen Engpässen können Studierende auch um eine einmalige Unterstützung pro Semester ansuchen.
Prinzipiell können nur Studierende unter der Voraussetzung folgender Kriterien ansuchen:
Staatsangehörigkeit:
LDC- und LLDC-Länder, Südost- und Osteuropa (ausgenommen EU-Staaten und EU-Beitrittskandidatenländer: Türkei, Kroatien und Mazedonien)
Alter:
- Vorstudienlehrgang / a.o. Studierende: vor Vollendung des 27. Lebensjahres
- Ordentliche Studierende: vor Vollendung des 30. Lebensjahres
Universitäten / Hochschulen:
Alle öffentlichen Universitäten, Akademien und Musikhochschulen im Raum Wien, NÖ, Burgenland und OÖ.
Studierende einer Fachhochschule oder einer Privatuniversität erhalten nur dann eine finanzielle Unterstützung, wenn sie von den Studiengebühren befreit sind.
Finanzielle Notlage:
Vorlage aller Kontoauszüge der letzten drei Monate, aktueller Kontostand unter € 200,-- und die Vorlage der Rechnungen und Erlagscheine für das konkrete Anliegen.
Studiumserfolg:
- Außerordentl. Studium:
Nachweis einer regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an einem universitär anerkannten Deutschkurs oder Ergänzungsfachkursen im vorangegangenen Semester.
- Ordentl. Studium:
Nachweis von mind. 8 positiv absolvierten Semesterstunden im Hauptfach im vorangegangenen Semester. Bei Verfassen einer Abschlussarbeit muss eine Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin vorgelegt werden.
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